Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz
Wir arbeiten im Auftrag des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung
Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird den Integrationsämtern seit dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt.
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