
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber
in Rheinland-Pfalz 
Wir arbeiten im
Auftrag des Landesamtes für
Soziales, Jugend und Versorgung
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Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird den Integrationsämtern seit dem 01.01.2022 als neue Aufgabe der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt.
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